14. Österreich-Tag - Behinderung und Migration
16. September 2010, Wiener Rathaus
Emigration und Behinderung aus islamischer Sicht
Dr. Mohammed Attassi, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Emigration ist Auswandern aus einem meist ärmeren Land in ein anderes mit Wohlstand. Emigrierende sind aus praktischen Gründen meist gesunde Individuen, die bereit sind, Risiken und Strapazen, die ein solches Unterfangen in sich birgt, auf sich zu nehmen. Ein körperlich behinderter wird sicherlich reichlich überlegen, ehe er einen solchen Schritt in Taten umsetzt, anders als bei geistig Behinderten, die auf Entscheidungen ihrer Eltern angewiesen sind, etwa wenn die Eltern aus politischen Gründen emigrieren und ihre behinderten Kinder mitnehmen wollen, oder wenn sie in einem entwickelten Land bessere Chancen für die Behandlung und Betreuung ihrer beeinträchtigten Kinder wähnen.
Im Islam gibt es hierzu keine eindeutigen Regeln, wie die Aufnahmestaaten in solchen Situationen agieren sollten. Er lässt es offen, wie die einzelnen Länder in solchen Situationen handeln sollten. Hier gelten irdische Gesetze und es gilt hier der Spruch des Propheten: „Ihr kennt euch in euren irdischen Angelegenheiten besser aus.“
Wohl gelten hier ethische Grundsätze, die auch in anderen Religionen zu finden sind.
Alle Menschen sind Geschwister, sie alle sind die Kinder Adams, und Adam ward aus Erde geschaffen und Gott machte sie zu Völkern und Stämmen, damit sie sich kennenlernen. (49/13) Darin liegt also der Sinn der Schöpfung, der sich in der Verschiedenheit von Sprachen, Farben und Völkern ausdrückt.
Und es gehört ... zu Seinen Wahrzeichen die Erschaffung von Himmel und Erde und die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Darin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden. (30/22-23)
Wer aber wegen seines Glaubens oder wegen der Ausübung seiner Religion unterdrückt wird, dem steht es frei, in ein anderes Land als das seine auszuwandern, was aus der Religionsgeschichte auch bei anderen Religionen bekannt ist.
„Ihr meine Diener, die ihr gläubig seid, meine Erde ist weit (genug, so dass ihr darauf auswandern und in der neuen Umgebung als Gläubige leben könnt). So verehret mich!“ (Ankabut 29/56 - Paret, Recl, Zeid)
Gottesfurcht bedeutet andererseits, die Bereitschaft Armen, und Bedürftigen beizustehen und ihnen zu helfen, sie nicht zu erniedrigen, zu beleidigen, oder gar arrogant und überheblich ihnen gegenüber aufzutreten. Ist man nicht in der Lage, ihnen zu helfen, dann sollte man wenigstens gütige Worte für sie finden, ihnen eine freundliche Miene zeigen und bescheiden auftreten. Dies ist besser als eine Armengabe, welche von Erniedrigung und Beleidigung begleitet ist.
Aus dem ist zu entnehmen, dass nationalistische Tendenzen im Islam keinen Platz haben, und dass er somit die Erde als das Land Gottes ansieht.
Migranten und Behinderung aus islamischer Sicht:
Es lassen sich hier im allgemeinen zwei Gruppen von Behinderten unterscheiden: Die geistig und die körperlich Behinderten.
Beide Gruppen können nach ihrem Ableben mit der Gerechtigkeit Gottes rechnen. Sie werden von Gott, des Allerbarmers, reichlich für ihr Gebrechen belohnt, also für das, was sie im Leben auf Grund ihres Gebrechens versäumt oder gelitten haben, praktisch als Kompensation für ihr Leiden während des irdischen Lebens. Das ist die transzendentale Dimension.
Die horizontale, irdische Dimension besagt für:
Die geistig Behinderten, dass sie für ihre Taten nicht haften und dass sie von allen rituellen Pflichten, die sonst Pflicht für andere sind, befreit sind. Wobei es selbstverständlich individuelle Unterschiede gibt, die von Fall zu Fall variieren.
Bei den körperlich Behinderten gilt auch, dass sie von den (rituellen) Pflichten, die sie nicht verrichten können, befreit sind. Als typische Beispiele sind die rituellen Waschungen, der Gang zu den Gebeten, Fasten etc. zu nennen, also alles, was bei der jeweiligen Behinderung nicht zumutbar ist.
Bei psychisch Kranken gelten ähnliche Regeln, abhängig vom jeweiligen Zustand und der Situation. Ist die krankhafte Phase vergangen, gelten wieder die allgemeingültigen Vorschriften. Grundsätzlich wird individuell unterschieden, wie man handeln soll.
Wenn manche denken, dass die islamische Glaubenslehre Lösungen für alle Probleme unserer heutigen Welt bietet, dann liegen sie mit Sicherheit falsch. Es gilt der klare Spruch des Propheten, wonach es heißt:
„Ihr kennt Euch in euren irdischen Angelegenheiten besser aus.“
Hier werden die Menschen aufgefordert, Lösungen für ihre weltlichen Probleme zu finden.
Anders ist es der Fall bei ethischen Fragen. Dann gelten selbstverständlich ethische Grundsätze, die von der Religion entworfen wurden und als Leitlinien für menschlich korrektes Verhalten herhalten sollen. Diese sind praktisch in allen Religionen enthalten. Sie zu befolgen wird von Gott belohnt. Sie bezwecken das Wohlergehen der Menschen und dass die Menschen in Harmonie miteinander leben.
- Grundsätzlich ist das Ziel der islamischen Gesetzgebung das Wohlergehen der Menschen.“ (Isl. Etik. S.22)
- Und dass ...Wir euch ... zu Völkern und Stämmen machten, damit ihr euch kennenlernt.“ (Hugurat, 49/13).
- Alle Menschen sind Geschwister, sie alle sind die Kinder Adams, und Adam ward aus Erde geschaffen „Ihr seid alle aus Adam, und Adam ist aus Erde“, so ein wohlbekannter Spruch des Propheten.
- Dennoch, es gehört ... zu Seinen Wahrzeichen die Erschaffung von Himmel und Erde und die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Darin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden. (30/22-23)
- Diese Regeln sind allgemein, aber umso mehr Regeln für schwache und behinderte Menschen; denen zu helfen wiegt weit mehr bei Gott auf als es bei Nichtbehinderten der Fall ist. Ihre Fürbitten werden von Gott eher erhört als bei gesunden. Und sie gelangen viel eher in das Reich Gottes.
Bei Behinderten ist anzunehmen, dass sie wahrscheinlich weniger dazu neigen würden, aus ihren Heimatländern auszuwandern, es sei denn in Begleitung von Eltern oder Angehörigen, wenn wirklich Not besteht oder wenn die Angehörigen auf eine bessere Versorgung oder Hilfe in den entwickelten Ländern hoffen.
Dennoch sollten die Lokalitäten und Gepflogenheiten im Gastland beachtet und nicht überstrapaziert werden, ähnlich einem Arzt, der sich bereit erklärt, eine gewisse Anzahl von Bedürftigen kostenlos zu behandeln, ohne dass er zu viel „Schaden“ auf sich nimmt.