14. Österreich-Tag - Behinderung und Migration
16. September 2010, Wiener Rathaus
Berufliche Selbstständigkeit mit Migrationshintergrund und Behinderung
DSA Peter Wöber/Mag.Elena Missethon, Gründerinnenzentrum für Menschen mit Handicaps
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Dieses Projekt wird im Rahmen der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen finanziert |
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Das GründerInnenzentrum für Menschen mit Handicap (kurz: GrüZe) wurde als Beratungsprojekt für Menschen mit Behinderung gegründet, welche in Wien eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und deshalb ein Unternehmen gründen wollen, kurz:
Wir beraten Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg in die unternehmerische Selbständigkeit.
Das Projekt wird vollständig aus Geldern des Bundessozialamtes Wien gefördert, die Beratung wird kostenfrei für Menschen angeboten, die…
- über eine Anerkennung nach Behinderteneinstellungsgesetz oder nach Wiener Behindertengesetz verfügen. Als Nachweis ist ein gültiger Behindertenausweis bzw. ein Feststellungsbescheid über mindestens 50% GdB vorzulegen.
- eine konkrete Geschäftsidee haben und den Traum der beruflichen Selbständigkeit erfolgreich leben wollen.
- durch Einkommen bzw. einen Leistungsbezug während des Beratungszeitraums finanziell abgesichert sind.
- über eine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen bzw. als BürgerInnen eines EU–Mitgliedsstaates aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind oder denen Asyl und ein dauernder Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt wurde. Der Status ist durch Vorlage eines Konventionsbescheides nachzuweisen.
In den Beratungen steht die individuelle Situation der Kunden und Kundinnen im Mittelpunkt und ist Ausgangspunkt der Entwicklung einer Geschäftsidee. Während der Termine wird deshalb nicht nur die Umsetzbarkeit der Idee besprochen, sondern ebenso die persönliche Lebenssituation. U. a. werden mögliche Unterstützungen durch Familie, Freunde oder Institutionen angesprochen und eventuelle Änderungen, die durch den Schritt in die Selbständigkeit bevorstehen können.
An Sachbereichen werden in der Beratung und prozessorientierten Begleitung folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Gründungsberatung – Information über formale Erfordernisse wie Anmeldung des Gewerbes und der Sozialversicherung oder über steuerliche Erfordernisse sowie Änderungen, die durch das UnternehmerInnentum entstehen.
- Finanzierungs- und Förderberatung: Auskünfte über Start-up Förderungen von öffentlichen Stellen, Förderbanken oder Ausbildungsinstitutionen und Vernetzung mit relevanten Institutionen.
- Businessplanerstellung: Anleitung und je nach Bedarf Unterstützung bei der Planung des Geschäftsaufbaus und den notwendigen Kalkulationsarbeiten.
- Marketingberatung: Beratung über den jeweils optimalen Weg zur bestmöglichen KundenInneninformation über das neue Angebot am Markt.
Als ergänzende Tools werden Workshops in Kleingruppen zu den Themen „Marketing“, „Businessplan“ und „Einnahmen- & Ausgabenrechnung“ organisiert.
Um in der Gründungs- und Nachgründungsphase bestmöglich zu unterstützen, werden je nach individuellem Bedarf Coaching und Nachgründungskontakte in die Beratung mit einbezogen.
Eine Unternehmensgründung stellt einen komplexen Prozess dar, bei dem strategische Fehleinschätzungen oder ungenaue Kalkulationen extreme Auswirkungen haben können. Im schlechtesten Fall kann die Gründung fehlschlagen oder das Unternehmen bald nach dem Start wieder geschlossen werden müssen. Eine nachhaltige Beratung hilft idealer Weise, genau solche Auswirkungen bestmöglich zu vermeiden.
Wie kann eine Beratung in der Praxis unterstützen? Das GrüZe veranschaulicht nachfolgend mit einem fiktiven Fall, welcher sich eng an realen Gegebenheiten anlehnt, wie Theorie und Praxis aussehen können. Die Kundin im Beispiel heißt Frau Nit, ist 43 Jahre alt und Alleinerzieherin von zwei minderjährigen Kindern. Während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien war sie Opfer eines Bombenangriffs und ist seither schwer hörbeeinträchtigt. Eine Anerkennung der Beeinträchtigung wurde beantragt. Es wurden 60% Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt („orangefarbener Ausweis“). Sie konnte aus den Kriegswirren mit ihrem Mann und den Kindern flüchten. In Österreich ist ihr Ehemann an Spätfolgen der Kriegsverletzungen verstorben. Sie selbst bezieht zum Zeitpunkt der Beratungsaufnahme Arbeitslosengeld und eine kleine Witwenpension. Sie hat den Lehrberuf der Damenkleidermacherin in Jugoslawien erlernt und in Österreich zwecks Anerkennung die Lehrabschlussprüfung abgelegt. In ihrem Stammberuf hat sie auch jahrelang gearbeitet. Durch ihr Alter, die Hörbeeinträchtigung und die Kindererziehungspflichten stehen die Chancen von Frau Nit am Arbeitsmarkt aktuell nicht günstig. Mit einer selbständigen Tätigkeit könnte sie nicht nur ihre Qualifikationen optimal einsetzen, sondern auch
ungebundener von vorgegebenen Zeiten arbeiten.
Kernpunkte in der Beratung |
Praxisbeispiel Frau Nit |
Beratungseinstieg
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Beratungseinstieg
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Optionen
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Praxis
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Basis know how
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Beratungspraxis
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Förderungsberatung
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Bezug zur persönlichen Situation
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KundInnennutzen der Selbständigkeit |
Frau Nit…
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Gesellschaftlicher Nutzen der Selb-ständigkeit |
Die Gesellschaft …
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Ergänzende Informationen
a) Wer selbständig, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, hat ein Gewerbe anzumelden. Unterschieden wird dabei zwischen
- reglementierten Gewerbearten und
- freiem Gewerbe.
Der markanteste Unterschied zwischen diesen beiden Gewerbearten liegt in der Tatsache, dass reglementierte Gewerbe nur aufgrund des Nachweises entsprechender (i.e. vorgeschriebener) Qualifikationen und/oder Arbeitserfahrungen ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen existieren u.a. in der Literatur, in der Land- und Forstwirtschaft, bei bestimmten Berufen im Bereich der Heilkunde, in der Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit, in der Forschung und bei Berufszweigen, die durch andere Kammern vertreten werden.
b) Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) sind Personen zu versichern, die
- mit Gewerbeschein tätig werden
- als neue Selbständige arbeiten wollen
- als Selbständige/r durch eine andere Kammer vertreten werden. Beispiele sind RechtsanwältInnen, ÄrztInnen oder SteuerberaterInnen.
c) Eine Tätigkeit, die mittels Werkvertrag vereinbart wird, können entweder Gewerbetreibende nach Lösung eines Gewerbescheins oder Personen ausüben, die als Neue Selbständige gemeldet sind.
d) Beiträge, die an die SVA zu entrichten sind, setzen sich zusammen aus:
7,65 % Krankenversicherung,
16,25 % Pensionsversicherung,
1,53 % Selbständigenvorsorge,
EUR 96,36 p. a. Unfallversicherung (Wert gilt für das Jahr 2010!).
e) Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist seit 2009 optional für GSVG- und FSVG-Versicherte, sowie für selbständige AnwältInnen und ZiviltechnikerInnen möglich. Die Regelung gilt für jene, die sich nicht durch Vordienstzeiten(2) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben. Es kann zwischen drei Varianten gewählt werden:
monatlicher Beitrag (2010) |
daraus resultierendes |
EUR 71,93 |
EUR 579,- (30 Tage) |
EUR 143,85 |
EUR 926,70 (30 Tage) |
EUR 215,78 |
EUR 1.273,50 (30 Tage) |
f) Einkommensteuertarif – ab 2009 gelten folgende Sätze zur eigenständigen Berechnung der Einkommensteuer:

g) Zur Gewinnermittlung gilt folgende Faustregel:

h) Zum Abschluss
Das Team des GründerInnenzentrums für Menschen mit Handicap steht Ihnen gerne jederzeit für Anfragen zur Verfügung:
Mag. (FH) Josef Schrattner
- Projektträger und Berater
Mag.a Elena Missethon
- Projektleiterin, Beraterin
DSA Peter Wöber M.A.S.
- Berater
Doris Welkovics
- Back Office, Marketing, IT-Support

