14. Österreich-Tag - Behinderung und Migration
16. September 2010, Wiener Rathaus
Mangelnde Ressourcen im Asylbereich
Andrea Eraslan-Weninger, Integrationshaus
Zu Beginn möchte ich Ihnen gerne meinen persönlichen institutionellen Hintergrund vorstellen und anschließend auf die schwierigen Rahmenbedingungen im Asylbereich eingehen:
Im Integrationshaus werden tagtäglich viele hunderte AsylwerberInnen und Flüchtlinge betreut. Mehr als 70 professionelle MitarbeiterInnen, die 45 verschiedene Sprachen sprechen, bieten unabhängige Rechtsberatung, psychosoziale Beratung, Betreuung und verschiedene Bildungsmaßnahmen an. Pro Jahr werden in den Projekten des Integrationshauses an die 3.000 Menschen unterstützt.
Insgesamt gibt es im Wohnheimbetrieb 110 Wohnplätze für AsylwerberInnen, Flüchtlinge und Subsidiär Schutzberechtigte in der Grundversorgung, die rund um die Uhr von qualifiziertem Personal betreut werden. Angeboten wird eine intensive Bezugsbetreuung und klinisch- und gesundheitspsychologische Arbeit mit Kindern und Erwachsenen. Das Integrationshaus ist auf die Betreuung von Personen mit einem besonders hohen Betreuungsbedarf spezialisiert. Dies sind Personen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, Personen mit schweren psychischen, physischen und chronischen Krankheiten sowie AlleinerzieherInnen und Familien mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Mehr als die Hälfte aller Erwachsenen (im Jahr 2009 waren es 59%) leidet unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung und/oder einer Depression.
Flüchtlinge mit einer psychischen Problematik stellen einen Schwerpunkt in der Betreuung dar. Auf Grund dieser Daten hat die Arbeit der Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen einen hohen Stellenwert. Ziel der Intensivbetreuung ist zunächst die psychische Stabilisierung, die Rückgewinnung des Selbstwerts und der Selbstsicherheit. Erst dann sind weitere Integrationsschritte (Spracherwerb, Integration in den Arbeitsmarkt, etc.) möglich, so dass die materiellen und persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, das Leben in der Aufnahmegesellschaft wieder eigenverantwortlich führen und bewältigen zu können.
Zusätzlich werden in den zwei sozialpädagogischen Wohngemeinschaften des Projekts Caravan 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit einem besonders hohen Betreuungsbedarf durch ein Team von mehrsprachigen SozialpädagogInnen, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen intensiv betreut und versorgt.
Es gibt aber auch eine Beratungsstelle für AsylwerberInnen und Flüchtlinge in der Grundversorgung. Hier wird vor allem privat wohnenden Personen Beratung in den Bereichen Asyl und Fremdenrecht, in sozialrechtlichen Belangen, Wohnungssuche, Arbeitsmarkt und Ausbildung etc. angeboten. Dieser psychosozialen Beratungsstelle ist eine Rechtsberatung angeschlossen. Die JuristInnen vertreten AsylwerberInnen im Asylverfahren und unterstützen beim Abfassen von Rechtsmitteln. Mehr als 1.000 Personen werden pro Jahr in unserer Beratungsstelle betreut.
Aber auch der Bildungsbereich im Integrationshaus hat ein sehr vielfältiges Angebot, wobei ein Schwerpunkt in der Ausbildung von Jugendlichen und Frauen liegt. Auch als Einrichtung zur Ausbildung von mehrsprachigen MultiplikatorInnen konnte sich das Integrationshaus gut etablieren. Die größte und wichtigste Zielgruppe im Bildungsbereich sind AsylwerberInnen, Subsidiär Schutzberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und MigrantInnen. Aber auch österreichische StaatsbürgerInnen zählen zur Zielgruppe unseres Bildungsbetriebes. Die TeilnehmerInnen in den Schulungsmaßnahmen kommen aus ganz Wien. In vielen Projekten wird begleitend Kinderbetreuung angeboten. Die Bildungsmaßnahmen finden großteils im Integrationshaus statt, aber auch an Schulen sowie in der Justizanstalt Simmering. Insgesamt laufen aktuell im Integrationshaus 15 verschiedene Ausbildungsprogramme im Bildungsbereich, 6 davon im Jugendbereich, 2 Projekte für Frauen, 1 Projekt für MultiplikatorInnen, 3 Ausbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche MitarbeiterInnen und 3 weitere Projekte im Erwachsenenbereich. Pro Jahr stellt das Integrationshaus mehr als 1.200 verschiedene Schulungsplätze zur Verfügung und unterstützt mit ca. 320 Kinderbetreuungsplätzen die Teilnahme an Schulungen, insbesondere von Frauen.
Zusätzlich bietet der mehrsprachige Kindergarten, der sowohl von Kindern aus dem Integrationshaus als auch von Kindern aus der Umgebung besucht wird, laufend für 40 Kinder Platz.
Wir können das Leid der Flüchtlinge zwar nicht ungeschehen machen, aber wir setzen uns konsequent dafür ein, dass Asylsuchende in Österreich und in Europa entsprechenden Schutz und Unterstützung erhalten, die sie für eine neue Lebensperspektive brauchen.
Gerade die Flüchtlingsarbeit ist seit einigen Jahren massivem Druck ausgesetzt. In immer kürzeren Intervallen kommt es zu weitreichenden Gesetzesänderungen, die die Situation für die Betroffenen und die tagtägliche Arbeit immer schwieriger machen. Gleichzeitig ist die öffentliche Debatte zum Thema beherrscht vom Vorurteil des Asylmissbrauchs und der Bedrohung der Sicherheit und Ordnung durch Asylsuchende. An die Stelle eines Diskurses ist längst xenophobe Anfeindung getreten.
Wir brauchen wieder faire und rechtsstaatliche Asylverfahren in Österrreich, um den Schutz von Flüchtlingen zu gewährleisten. Wir brauchen dringend einen Kurswechsel in der Asyl- und Fremdenpolitik!
Auch das Grundversorgungssystem sollte an das System der Mindestsicherung angepasst werden.
Die Unterstützung für AsylwerberInnen richtet sich nicht nach den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer, sondern wird durch die im Verfassungsrang stehende Grundversorgungsvereinbarung Bund-Länder vorgegeben. Die Sozialhilfe ist ab 1.September 2010 durch die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ österreichweit vereinheitlicht worden. AsylwerberInnen werden nicht von der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ erfasst und sind daher weiterhin bei der Sicherung des Lebensunterhalts diskriminiert und auf die Leistungen aus der Grundversorgung angewiesen.
Bei den Unterstützungsleistungen in der Grundversorgung wird zwischen Versorgung in einer organisierten Unterkunft und privat Wohnhaften unterschieden.
In einer organisierten Unterkunft erhalten erwachsene Asylwerbende neben Unterkunft und Verpflegung 40 Euro Taschengeld pro Monat sowie eine jährliche Bekleidungshilfe von 150 Euro.
Privat wohnende erwachsene Asylsuchende erhalten 180 Euro monatlich für den Lebensunterhalt, max. 110 Euro für die Miete und 12,5 Euro als Bekleidungsbeihilfe. Für jedes Kind kommen 80 Euro monatlich dazu. Für schulpflichtige Kinder gibt es dann noch 16,6 Euro Schulgeld. Für Mehrpersonenhaushalte beträgt die monatliche Unterstützung für Miete max. 220 Euro
Mindestsicherung für einen alleinstehenden Erwachsenen sind 744 Euro (186 Euro davon sind für Miete gedacht). Im Vergleich dazu beträgt die Unterstützung für erwachsene AsylwerberInnen, die privat wohnen, 302,50 Euro monatlich. Dies sind weniger als 50% der Unterstützungsleistung in der Mindestsicherung.
Die völlig unzureichende Unterstützung durch die Grundversorgung verhindert den Wechsel in eine private Wohnung. Jahrelanges Leben unter Aufsicht und beengten Verhältnissen ohne ausreichende Möglichkeit der Strukturierung des Tages und der Eigeninitiative führt zu Hospitaliserung.
Seit Einführung der Mindestsicherung erhalten alle Menschen in Österreich eine E-Card und sind nicht weiter auf einen Sozialhilfekrankenschein angewiesen. Leider gilt diese Bestimmung nicht für AsylwerberInnen. Diese sind weiterhin auf das stigmatisierende System der Krankenscheine angewiesen.
Das System der Grundversorgung sollte unbedingt an das System der Mindestsicherung angepasst werden.
AsylwerberInnen mit erhöhtem Betreuungsbedarf müssen ausreichend versorgt werden.
Die Berücksichtigung der speziellen Situation besonders schutzbedürftiger Fremder fehlt in der Grundversorgungsvereinbarung fast zur Gänze. Entsprechend Art. 17 der Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Jänner 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen in den Mitgliedstaaten) wären jedoch für die spezielle Situation von besonders schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, Vorkehrungen zu treffen. Leider enthält die derzeitige Grundversorgungsvereinbarung keine ausreichende Staffelung der Kostensätze, denn der erforderliche höhere Betreuungsschlüssel kann nur durch angemessene Tagsätze ermöglicht werden. Vorgesehen ist in der Grundversorungsvereinbarung ein gestaffelter Betrag für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, der aber weit unter den Tagsätzen in der Jugendwohlfahrt liegt. Weiters gibt es noch einen höheren Tagsatz für die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen.
Die Grundversorgungsvereinbarung ist am 1.5.2004 in Kraft getreten. Nach jahrelangen Verhandlungsgesprächen ist es im Jahr 2009 gelungen, dass für einige zusätzliche Personengruppen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf ein Tagsatz von 40 Euro eingeführt wurde, was eine wichtige Verbesserung darstellt. In Wien sind dies aktuell 78 Plätze in der Grundversorgung. Leider ist die Höhe des Tagsatzes nicht ausreichend und grenzt viele Gruppen, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, wie AlleinerzieherInnen, Ältere, begleitete Minderjährige,.. weiterhin aus.
Den betreuenden Flüchtlingsorganisationen werden derzeit weder die tatsächlich benötigten Geldmittel noch ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt, noch erfolgt eine entsprechende interkulturelle Öffnung von betreuenden Institutionen für AsylwerberInnen (z.B. betreutes Wohnen für psychisch Kranke). Dies hat für die Betroffenen sehr oft fatale Folgen.
Auch im Rahmen der traumaspezifischen Psychotherapie gibt es viel zu lange Wartezeiten und ungenügend Therapieplätze, die von den Asylsuchenden kostenlos in Anspruch genommen werden können.
Mehr Gleichstellung bei sozialen Leistungen
AsylwerberInnen sind von der Inanspruchnahme vieler wichtiger Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie erhalten in der Regel keine Familienbeihilfe, kein Kinderbetreuungsgeld, etc. Durch die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes vom 15.12.2004 haben auch Asylberechtigte erst ab Zuerkennung des Status (dauernde Aufenthaltsberechtigung) Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.
Obwohl der Schutzbedarf subsidiär Schutzberechtigter sich häufig nicht von jenem Asylberechtigter unterscheidet, ist deren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld diskriminierend geregelt. Zumindest sollten Subsidiär Schutzberechtigte StaatsbürgerInnen bei den sozialen Leistungen für Familien und Kinder gleichgestellt werden.
Besseren Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt schaffen.
Sämtliche gesetzlichen Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt müssen dringend abgeschafft werden. Wer hier lebt, soll auch einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
AsylwerberInnen sind von den Diskriminierungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt besonders betroffen. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz vom 1. 5. 2004 ermöglicht Asylwerberinnen und Asylwerbern prinzipiell den Zugang zum Arbeitsmarkt für 3 Monate nach der Antragstellung. Dieser Zugang wird jedoch gleichzeitig durch einen Durchführungserlass auf Saison- und Erntearbeiten eingeschränkt. Jugendlichen Asylsuchenden ist sogar der Zugang zur dualen Lehrausbildung versagt. Dadurch wird ihnen nicht nur der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt, sondern auch der Zugang zu zentralen Ausbildungsmöglichkeiten. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen aller Altersstufen ist aus unserer Sicht unbedingt notwendig. Dadurch könnte auch die Abhängigkeit von sozialen Leistungen verringert werden.
AsylwerberInnen sind während der oft langen Dauer ihres Asylverfahrens zum "Nichtstun" verurteilt. Sie dürfen nicht arbeiten. Insbesondere erwachsene Asylwerber und Asylwerberinnen haben kaum Möglichkeiten, kostenlose Sprach- und Ausbildungsmöglichkeiten zu besuchen, da es für diese Zielgruppe in der Regel keine geförderten Spracherwerbs- und Ausbildungsmaßnahmen gibt. Besonders fehlt die Möglichkeit, Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung in Anspruch zu nehmen. Auch Plätze in der Beschäftigungstherapie stehen in der Regel dieser Zielgruppe nicht zur Verfügung.
Viele AsylwerberInnen und Flüchtlinge verfügen über gute Ausbildungen, sprechen mehrere Sprachen und bringen viele wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen mit. Das Aussperren vom Arbeitsmarkt schafft Dequalifikation und verhindert, wenn AsylwerberInnen dann als Flüchtlinge anerkannt werden, dass sie wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Ein Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt nach spätestens 3 - 6 Monaten muss unbedingt gewährleistet werden!
Mehrsprachigkeit statt Einsprachigkeit sollte zur Normalität werden.
Auch Sprachbarrieren erschweren den Zugang zu Informationen und Problemlösungen
Mehrsprachigkeit statt Einsprachigkeit auf allen Ebenen sollte zur Normalität werden
AsylwerberInnen in Österreich brauchen Rechtsansprüche und Teilhabe anstatt Ausschluss und Gnade!
Abschließend möchte ich noch gerne auf die Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit in diesem Bereich eingehen:
Soziale Arbeit in diesem Feld braucht bessere Rahmenbedingungen und mehr Ressourcen.
Professionelle, qualitative, mehrsprachige und multiprofessionelle Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsarbeit im Asylbereich braucht dringend menschliche und den Menschenrechten
entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen, ausreichende und spezifische Ressourcen, sowie interkulturelle und fachliche Kompetenzen.
Chancengleichheit im Gesundheitsbereich schaffen
Um der Mehrsprachigkeit der Bevölkerung gerecht zu werden, muss ein ausreichender Pool an geeigneten und gut ausgebildeten DolmetscherInnen geschaffen werden. Mehrsprachige MitarbeiterInnen sollen entsprechend ihrem Anteil in der Bevölkerung in allen Berufsgruppen und Hierarchiestufen im Gesundheitssystem ausgebildet und eingesetzt werden. Die Vermittlung von interkulturellem Wissen und Kenntnisse in der Traumaarbeit sollten in jeder Ausbildung zum Standard gehören.
Förderung der interkulturellen Öffnung von Einrichtungen und Institutionen
Die interkulturelle Öffnung von Organisationen und Einrichtungen im Gesundheitssystem und Sozialbereich muss zur Selbstverständlichkeit werden. Auch jene Einrichtungen, die AsylwerberInnen nicht grundsätzlich aus ihren Serviceleistungen ausschließen, haben aufgrund mangelnder interkultureller Kompetenzen und Sprachkenntnisse oft große Schwierigkeiten, adäquate Betreuung anzubieten. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass sich die spezialisierten Betreuungseinrichtungen gut mit anderen sozialen Einrichtungen vernetzen, gemeinsam adäquate Lösungen entwickeln und Fortbildungsprogramme absolvieren.
Vernetztes Arbeiten
Vernetztes Arbeiten ist aus der Arbeit mit AsylwerberInnen und Flüchtlingen nicht wegzudenken. Funktionierende vernetzte Strukturen verbessern die Problemlösungskapazitäten, ermöglichen Arbeitsteilungen zwischen den Organisationen und fördern die Professionalisierung und Weiterentwicklung.