14. Österreich-Tag - Behinderung und Migration
16. September 2010, Wiener Rathaus
Publikation der Vorträge

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Vorwort
Dr. Michael Häupl, Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien

Eröffnungsvortrag
Dr. Wolfgang Petritsch, österreichischer Botschafter bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Barrierefreiheit für alle Menschen - sprachliche, bauliche und berufliche Integration
Karin Praniess-Kastner, Gemeinderätin, ÖVP Abgeordnete

Behinderung und Migration - Zugang zu Bildung und Arbeit
Herbert Fritz, AMS

Behinderung als Barriere für Integration
Mag. Werner Grünstäudl, BBRZ

Behinderung mit Migrationshintergrund - Erfahrungen aus der Vollziehung
Dr. Günther Schuster, Leiter des Bundessozialamtes

Mangelnde Ressourcen im Asylbereich
Andrea Eraslan-Weninger, Integrationshaus

Leben wie andere auch - Diversity mit dem Schwerpunkt Migration und Behinderung
DSA Sabine Prettenhofer, Lebenshilfe Graz, EU-Projektkoordination

Berufliche Selbstständigkeit mit Migrationshintergrund und Behinderung
DSA Peter Wöber/Mag.Elena Missethon, Gründerinnenzentrum für Menschen mit Handicaps

* folgt * Kulturelle Unterschiede der Kommunikation über Behinderung und Krankheit
Dr. Georg Fraberger, Ordinationszentrum in der Privatklinik Döbling

Kulturelle Aspekte bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
Johanna Ribar-Pichler, Mobile Kinderkrankenschwester, MOKI Wien

Barrieren und Chancen der Partizipation von Eltern behinderter Kinder in der Schulgemeinschaft
Andreas Ehlers, Vorsitzender der Elternvereine öffentlicher Pflichtschulen

Emigration und Behinderung aus islamischer Sicht
Dr. Mohammed Attassi, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie

Migranten mit Behinderung, gestern und heute
Dr. Turgay Taskiran, Präsident der UETD, Arzt f. Allgemeinmedizin

zum Österreich-Tag

14. Österreich-Tag - Behinderung und Migration
16. September 2010, Wiener Rathaus


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Behinderung als Barriere für Integration
Mag. Werner Grünstäudl, BBRZ


EINLEITUNG

Die jahrzehntelange Erfahrung des BBRZ im Bereich der Beruflichen Rehabilitation zeigt, dass Behinderung als Barriere für Integration bei Menschen mit Migrationshintergrund ein Spezialfeld der Beruflichen Rehabilitation für „Ungelernte“ darstellt.

Bei der Beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Migrationshintergrund stehen drei Faktoren im Mittelpunkt- welche auch großteils die Zielgruppe der ungelernten Arbeitskräfte definiert.

  • Die Ausgangssituation der Zielgruppe
  • Zielgruppen orientierte Angebote
  • Die Möglichkeit des Zugangs zu Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation

 

Ausgangssituation der Zielgruppe

Das BBRZ hat erstmals im Jahr 2004 eine eigene Maßnahme zur speziellen Förderung (Zielgruppen adäquate sowie intensive fachsprachliche Deutschförderung, bedarfsorientierte Vermittlung von schulischem Grundlagenwissen, Abbau von Lernschwächen, Persönlichkeitsbildende Trainings, etc.) von Menschen mit Migratonshintergrund ins Leistungsangebot aufgenommen. Die erhobenen Zahlen beziehen sich auf Absolventen/innen dieser Maßnahme im Beobachtungszeitraum 2007 – 2009.

Im Beobachtungszeitraum 2007 – 2009 haben 144 Menschen mit Migrationshintergrund dieses spezielle Förder- und Trainingsangebot absolviert.

GESCHLECHT
Von den 144 Menschen waren 62% (= 90 TN) Männer und 38% (= 54 TN) Frauen.

Wie Sie sehen sind mehr als 2/3 der Menschen, die einen beruflichen Rehabilitationsprozess benötigen im Alter zwischen 25 und 44 Jahre – was vielfach im Zusammenhang mit ihrer langjährig ausgeübten Tätigkeit steht.

ALTERSVERTEILUNG

  • 10 = 7%               bis 25 Jahre
  • 98 = 68%             25 – 44 Jahre > gut 2/3 der Personen
  • 36 = 25%             45 + Jahre

MIGRATIONSHINTERGRUND

  • 51 = 35,4% Personen kommen aus Mittel- und osteuropäischen Staaten, somit aus den EU Beitrittsstaaten von 2004 und 2007
  • 93 = 64,6% Personen sind Drittstaatsangehörige, wovon 59 = 64% (knapp 2/3 der Drittstaatsangehörigen) Personen einen türkischen oder ex-jugoslawischen Migrationshintergrund haben

Der Migrationshintergrund der Rehabilitanden/innen beeinflusst den Verlauf des beruflichen Rehabilitationsprozesses. Es hat sich gezeigt, dass Personen aus Mittel- und osteuropäischen Staaten meist gute Grundqualifikationen mitbringen und im Gegensatz dazu Drittstaatsangehörige oftmals niedriges Qualifikationsniveau aufweisen.

BILDUNG

Von den 144 Personen erwarben 102 (= 71%) ihre schulische Ausbildung im Herkunftsland.
Bei nur 30 (= 29,4%) Personen erfolgte eine Anerkennung (Nostrifizierung) ihrer im Herkunftsland erworbenen Qualifikation.

Die fehlende Sprachkompetenz sowie der dringende Bedarf einfach Geld verdienen zu müssen, sind oftmals die Gründe für die fehlende Anerkennung der im Herkunftsland erworbenen Qualifikation

42 = ( 29%) Personen erlangten ihre höchste schulische Ausbildung in Österreich

Die fehlende bzw. die in Österreich nicht anerkannte fachliche Qualifikation bedingt den vorrangigen Einsatz dieser Zielgruppe als „ungelernte“ Arbeitskräfte, somit im Hilfsarbeiterbereich. Verstärkt betroffen davon sind Drittstaatsangehörige und im Speziellen Personen mit türkischem oder ex-jugoslawischen Migrationshintergrund.

Die einzelnen Merkmale der Zielgruppe bedingen sich gegenseitig.

BESCHÄFTIGUNGSBEREICHE – (vor REHAB)

In der linken Grafik sehen Sie die Beschäftigungsbereiche, in denen unsere Zielgruppe langjährig vor der beruflichen Rehabilitation tätig war.

  • Bau / Baunebengewerbe / Holzverarbeitende Industrie > 28,5% oder 41 Pers.
  • Tourismus > 21,5% oder 31 Pers.
  • Sonstige Bereiche > 17,4% oder 25 Pers.
  • Bereich Elektro / Metall > 15,3% oder 22 Pers.
  • Gesundheits- und Pflegebereich > 8,3% oder 12 Pers.
  • Einzelhandel > 5% oder 7 Pers.
  • Reinigungsdienst > 4% oder 6 Pers.

STATUS nach ASVG - BESCHÄFTIGUNGSNIVEAU

Das Bildungs- bzw. Qualifikationsniveau sowie die Sprachkompetenz beeinflussen grundsätzlich das Beschäftigungsniveau. Oftmals sind aber Personen auch bei vorliegen einer fachlichen Qualifikation aus ihrem Herkunftsland nur als „Hilfsarbeiter“ beschäftigt gewesen.

In der rechten Grafik sehen Sie, dass knapp 3/4 = 73,6% oder 106 Personen als ungelernte Arbeitskräfte beschäftigt waren, somit keinen Berufsschutz haben und keine Rehabilitanden/innen nach dem ASVG sind, d.h. keine Zuständigkeit der PVA.

Gut ¼ = 26,4% oder 38 Personen waren als gelernte oder angelernte Facharbeiter beschäftigt, haben somit einen Berufsschutz und sind anerkannte Rehabilitanden/innen im Sinne des ASVG.

BEHINDERUNG

Die Grafik in der Mitte gibt Auskunft über die vorliegenden Behinderungen.

69% = 99 Personen oder mehr als 2/3 haben physische Behinderungen, Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

30% = 43 Personen oder knapp 1/3 haben Mehrfachbeeinträchtigungen.

Nur 2 Personen oder 1% haben eine psychische Behinderung.

Die überproportional hohe Anzahl der Personen mit Behinderungen des Stütz- und Bewegungsapparates (69%) korreliert mit der hohen Anzahl (73,6%) an Personen, welche als Hilfsarbeiter/innen beschäftigt waren, keine (in Österreich anerkannte) fachliche Qualifizierung vorweisen können und großteils zu den Drittstaatsangehörigen zu zählen sind.


INTEGRATIONS beeinflussende Faktoren

Die hier aufgelisteten INTEGRATIONS beeinflussenden Faktoren sind Merkmale der Ausgangssituation der Zielgruppe und bedingen sich gegenseitig.

  • Niedriges Bildungsniveau – mangelnde oder schlechte schulische Förderung
  • Fehlende Sprachkompetenz
  • Fehlende Anerkennung der im Herkunftsland erworbenen Qualifikation
  • Bildungsferne
  • Behinderungsbedingt sind körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten nicht mehr möglich
  • Zielgruppen orientierte Angebote für behinderungsadäquate Integration

Die vorhandene Ausgangssituation unserer Rehabilitanden/innen kennzeichnet den Verlauf des beruflichen Rehabilitationsprozesses, welcher in der Folge über das Gelingen oder Nichtgelingen der Integration mit entscheidet.

In Kombination von Bildungsferne und  sprachlicher Barriere ist der Prozess der Beruflichen Rehabilitation eine besondere Herausforderung. Zum einen sind behinderungsbedingt körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten nicht mehr möglich und zum anderen gelingt es nicht immer die vorliegenden schulischen und sprachlichen Defizite in dem Ausmaß zu kompensieren, dass Qualifizierungen auf Lehrabschlussniveau möglich sind.

Ein weiteres Integrationshemmnis stellt der generell eingeschränkte Zugang zu Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation für nach dem ASVG ungelernte (knapp ¾ der ausgewerteten Personen) Arbeitskräfte dar. Unabhängig davon, ob die Rehabilitanden/innen langjährige Beschäftigungs-/Versicherungszeiten vorweisen können und, ob es sich um Migranten/innen oder um Österreicher/innen handelt.

  • Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation werden oftmals von der PVA nicht finanziert, da ungelernte Arbeitskräfte auf den „Allgemeinen Arbeitsmarkt“ verweisbar sind

Wobei sich die PVA auf abstrakte Berufsbilder (Tätigkeiten am Allgemeinen Arbeitsmarkt ohne konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten bei fehlender Vermittelbarkeit der Betroffenen) bezieht.

  • Berufliche Rehabilitation für „Ungelernte“ wird somit aktuell fast ausschließlich vom AMS finanziert

Das AMS beurteilt die Rehabilitationswürdigkeit einer Behinderung in Bezug auf den Einsatz am realen Arbeitsmarkt.


Zielgruppen orientierte Angebote

Zur Erhöhung der Integrationschancen sind folgende Zielgruppen orientierte Angebote notwendig:

  • Kompensation von Defiziten mittels spezieller Förder-/Trainingsmaßnahmen
    - Zielgruppen adäquate und fachsprachliche Deutschförderung
    - Förderung von schulischem Grundlagenwissen
    - Abbau von Lernschwächen
    - Persönlichkeitsbildende Trainings
  • Potenzial orientierte Qualifizierungsprozesse
  • Begleitende Deutschförderung während des gesamten Prozesses der beruflichen Rehabilitation
  • Sozialarbeiterische Betreuung / Beratung begleitend zum Prozess im Hinblick auf Förder- und Unterstützungsangebote sowie Unterstützung bei Ämtern und Behörden

 

Plädoyer

Mit unserem Plädoyer wollen wir zum Abbau von Barrieren und zur Erhöhung der Integrationschancen beitragen.

Ohne den Zugang zu behinderungsbedingt notwendigen Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation gibt es keine Qualifizierung – infolgedessen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die Finanzierung von Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation für „Ungelernte“ darf nicht von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik abhängig sein.

Ob Migranten/innen oder Österreicher/innen, der Berufsschutz darf kein Ausgrenzungsinstrument von Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation darstellen.

Die Finanzierung von Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation (wie das bereits im medizinischen Bereich der Fall ist) sollte von der Zuerkennung eines Berufsschutzes unabhängig sein.

Das BBRZ plädiert für ein Bekenntnis zur Zielgruppen adäquaten und bedarfsorientierten Förderung bzw. Finanzierung von beruflichen Rehabilitationsprozessen auch für UNGELERNTE im Hinblick auf die volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung sowie des ökonomischen Nutzens.

 

Schluss

Mit einem Zitat von Fr. Dr. Ursula Struppe

Integration ist erreicht, wenn es gelingt,
Chancengleichheit und Gleichberechtigung herzustellen.

schließe ich meinen Vortrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.