14. Österreich-Tag - Behinderung und Migration
16. September 2010, Wiener Rathaus
Barrierefreiheit für alle Menschen - sprachliche, bauliche und berufliche Integration
Karin Praniess-Kastner, Gemeinderätin, ÖVP Abgeordnete / BV Susanne Reichard
es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Erkrankung von Frau LAbg. Praniess-Kastner darf ich heute zu Ihnen über sprachliche, bauliche und berufliche Integration sprechen.
Mein Name ist Susanne Reichard, ich bin Bezirksvorsteherin des 4. Bezirks (Wieden).
In meiner Tätigkeit als Bezirksvorsteherin ist mir die Barrierefreiheit der Bewohner/innen ein wichtiges Anliegen. Wir haben daher bei uns im Bezirk vor einiger Zeit die Initiative „barrierefreies Wieden“ gestartet und folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Einsatz von Ampeln mit Blindenakustik an den Kreuzungen
- Umgestaltung des Amtshauses
- Lifteinbau in den Stationen der Unterflurstraßenbahn (Ustraba)
- Schulung der Wiedner-Bezirksräte (in Zusammenarbeit mit der TU Wien) zum Thema Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist „mehr“ als „behindertengerecht“
Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen. Sie ist daher mehr als „behindertengerecht“!
Barrierefreie Planung von Gebäuden kommt daher neben Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Sinnesbehinderungen auch älteren Menschen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen sowie Eltern, die mit Kinderwagen oder Kleinkindern unterwegs sind, zugute.
In Summe sind das an die 30 Prozent aller Wienerinnen und Wiener, die von Barrierefreiheit unmittelbar profitieren! Barrierefreiheit umfasst also sehr viele Bereiche unseres täglichen Lebens: Wohnen, Verkehr (öffentliche Verkehrsmittel), Beruf (Arbeitsplatz), Freizeit/Kultur, etc.
1. Sprachliche Integration
Barrierefreiheit beginnt bereits bei der Sprache!
Wir haben bei der heutigen Veranstaltung sowohl eine Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache als auch Induktionsplätze.
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass Pressekonferenzen, Podiumsdiskussionen etc. auch für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung zugänglich sind.
Dass hier in der Praxis noch viel fehlt (vor allem bei der Bewusstseinsbildung), haben wir in Wien zuletzt bei der Beschlussfassung des Wiener Chancengleichheitsgesetzes am 24. Juni 2010 erlebt.
Das gab es bisher weder im Wiener Gemeinderat noch im Wiener Landtag, dass neben Fragestunde und Aktueller Stunde auch zu einzelnen Tagesordnungspunkten eine ÖGS-Übersetzung gemacht wurde. Eigentlich unvorstellbar im Jahr 2010, wenn man bedenkt, dass Österreich seit Oktober 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat und dort bereits in Artikel 2 (Begriffsbestimmungen) zu lesen ist, dass Sprache „gesprochene Sprachen sowie Gebärdensprachen und andere nicht gesprochene Sprachen“ einschließt! Sprachliche Integration bezieht sich aber nicht einzig und allein auf die reine Informationsaufnahme, sondern auch auf die Informationsverarbeitung.
- Wie kommt die Information bei Menschen mit Behinderung an?
- Wird auch verstanden, worum es geht?
Wir leben in einer Welt, die von Regeln und Vorschriften geprägt ist, von Ge- und Verboten der verschiedensten Art.
Die Texte, egal ob es sich um Gesetzestexte, Hausordnungen, amtliche Kundmachungen oder dergleichen handelt, sind meist in einer stark technisch bzw. juristisch geprägten Sprache verfasst. Man liest sie nur mit Mühe und kann den Sinn oft nur schwer erfassen.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es noch viel schwieriger, sich mit solchen Formen von Texten, in denen zum Beispiel ihre Rechte als Bewohner/innen von betreuten Wohneinrichtungen erfasst sind, auseinanderzusetzen.
Kommt zur Behinderung noch Migrationshintergrund dazu, dann ist es umso wichtiger, dass auf Verständlichkeit wertgelegt wird.
Ist der Text jedoch in „leicht lesbarer Sprache“ (auch als „easy-to-read“ bekannt) abgefasst, so können auch komplexe Sachverhalte mit Hilfe von einfachen Satzkonstruktionen und durch bildliche Darstellung (Piktogramme) verständlich gemacht werden.
Gesetzestexte in leicht lesbarer Sprache gibt es bereits, z.B. in Deutschland (es gibt auch eine Ausgabe der gesamten UN-Behindertenrechtskonvention in LL-Sprache!)
In Wien wurde zumindest damit begonnen, die ersten Internetseiten der Stadtverwaltung mit Texten in LL-Sprache zu versehen, von kompletten Gesetzesausgaben sind wir leider noch weit entfernt! Dieser Schritt muss gelingen, denn es geht hier um Menschenrechte!
Ebenso sollten Texte (z.B. von Hinweistafeln) für Menschen mit Sehbehinderung in Braille-Schrift „übersetzt“ werden.
Das Programm der heutigen Veranstaltung wurde jedenfalls in Braille-Schrift aufgelegt. Es wäre toll, wenn das generell bei Veranstaltungen hier im Rathaus künftig der Fall wäre!
Bei akustischen Hinweisen (z.B. Lautsprecherdurchsagen auf Bahnhöfen) ist darauf zu achten, dass auch Menschen mit Hörbeeinträchtigung die wiedergegebenen Informationen vollständig und korrekt erhalten, etwa durch den Einsatz von Induktionsanlagen.
Es muss zur Selbstverständlichkeit werden, dass öffentliche Veranstaltungen von Menschen mit Behinderung ohne „persönliche Vorankündigung mit dem Hinweis auf ihre Behinderung“ besucht werden können!
2. Bauliche Integration
Barrierefreiheit erleichtert ALLEN Menschen die Bewältigung des Alltags
Barrierefreiheit ist kein Luxus – und trotzdem wird sie immer noch als solcher gesehen. Es werden damit in erster Linie Erleichterungen für Rollstuhlfahrer/innen oder gehbehinderte Menschen assoziiert wie z.B. Rampen zu den Hauseingängen zur Überwindung der Stufen oder automatisch öffnende Türen und ähnliches.
Rechtzeitiges Planen hilft Kosten sparen
Es braucht mit Sicherheit mehr Bewusstseinsbildung, um die Menschen dazu anzuregen, ihre gewohnte Umgebung durch den Einsatz entsprechender Hilfsmittel barrierefrei zu gestalten.
Wer rechtzeitig an die Anbringung von Haltegriffen in WC und Bad denkt, die WC-Muschel in erhöhter Position anbringen lässt und sich statt der emaillierten (rutschigen) Badewanne eine bodenebene Dusche mit rutschfesten Fliesen und Sitzgelegenheit einbauen lässt, der spart sich erhebliche Kosten eines nachträglichen Umbaus.
Da Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt aufgrund ihrer finanziellen Situation vor Problemen stehen, ist es besonders wichtig, dass für diese in Wien auch leistbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Derzeit haben wir aber bei den barrierefreien Gemeindewohnungen Wartelisten. Es braucht deutlich mehr Angebot in Wien.
Bei den Förderungen kommt noch dazu, dass der Zuschuss erst im Nachhinein bei der Stadt Wien beantragt werden kann. Die Betroffenen müssen also in Vorleistung treten, was natürlich für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund noch weitaus schwieriger ist.
3. Berufliche Integration
Es gibt Barrieren verschiedenster Art, mit denen Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt konfrontiert sind.
Angefangen bei den bereits von mir angesprochenen Bereichen Sprache (Z.B. keine Braille-Schrift) oder Infrastruktur (keine Rampe zum Eingangsbereich, kein Blindenleitsystem, fehlende WC-Anlagen für Menschen mit Behinderung)
Es gibt allerdings auch „unsichtbare Hindernisse“, die Menschen mit Behinderung, und erstrecht behinderten Menschen mit Migrationshintergrund den Eintritt in die Berufswelt erschweren.
Eine sehr markante Barriere ist der Kündigungsschutz, der Unternehmen mitunter davon abhält, behinderte Menschen einzustellen. Stattdessen wird lieber die sogenannte „Ausgleichstaxe“ gezahlt, um nicht pro 25 Beschäftigten einen Menschen mit Behinderung anstellen zu müssen.
In der Praxis hat dieses Verhalten mittlerweile dazu geführt, dass sich behinderte Menschen beim Bundessozialamt teilweise nicht mehr als „begünstigte Behinderte“ einstufen lassen, weil sie befürchten, dadurch am Arbeitsmarkt als „unvermittelbar“ zu gelten.
Um behinderten Arbeitnehmern hier eine Chancengleichheit zu ermöglichen, müssen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente neu überdacht werden.
Beschäftigungsschutz statt Kündigungsschutz
Wichtig wäre daher die Umwandlung des "strafenden" Kündigungsschutzes in einen positiven Beschäftigungsschutz, der behinderte Menschen zusätzlich absichert und ihnen mehr berufliche Perspektiven eröffnet.
Ziel aller Maßnahmen muss es sein, behinderten Menschen bei Neuanstellungen bessere Ausgangschancen zu bieten.
Der Kündigungsschutz sollte vorerst in eine Probephase für drei Jahre bei Neuanstellungen umgewandelt und die Auswirkungen evaluiert werden. Die emotionale Hürde für Unternehmer wird dadurch bei Neuanstellungen völlig aufgehoben.
Kommt es in dieser Zeit zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, soll für die Betroffenen ein individuell maßgeschneidertes Vermittlungspaket geschnürt werden, in dem alle Fördermaßnahmen des Bundessozialamtes zusammengeführt sind.
Ziel dabei ist, rasch eine Neuanstellung oder eine Qualifizierungsmaßnahme zu vermitteln. Finanziell sind Betroffene in dieser Zeit durch Arbeitsmarktleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Deckung des Lebensunterhaltes abgesichert.
Kurz zusammengefasst bedeutet das:
Es muss möglich sein, die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung und insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund so zu gestalten, dass Unterstützung dort gegeben ist, wo sie gebraucht wird.